Beratungen
Pflegeüberwachung nach §37 SGB XI
Wenn Sie Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten und ihre Pflege und Versorgung selber organisiert haben, wird von der Pflegekasse eine regelmäßige Beratung durch einen Pflegedienst verlangt.
Wir freuen uns, wenn Sie uns als Partner für die Durchführung der geforderten Pflegeüberwachungen wählen.
Hilfsmittelbedarf
Wenn Sie Hilfsmittel zur Unterstützung Ihrer Pflege benötigen, ist festzustellen, was Sie brauchen und zu klären, was die Pflegekasse übernimmt.
Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen die erforderlichen Anträge zu stellen.
Bauliche Anpassungen
Häufig ist das Bad nicht barrierefrei, der Zugang verstellt und Hilfsmittel können nicht eingesetzt werden. Oder die Zuwegung zum Hauseingang hat Stufen und kann mit dem Rollator nicht befahren werden.
Wenn Sie bereits eine Pflegestufe haben und Ihre Pflegesituation verbessern möchten, übernimmt die Pflegekasse dann einen bestimmten Zuschuss zu den Baukosten, wenn eine geeignete Planung und Angebote vorliegen.
Wir sind in Niedersachsen bauvorlageberechtigt und dürfen fachliche Bewertungen zur Anwendung und Auslegung der DIN 18040 abgeben. Für die Beratung empfehlen wir Ihnen einen Termin bei uns zu vereinbaren.
Rufen Sie uns an - wir machen gerne einen Termin